LEISTUNGEN
§57a-Begutachtung
Die Überprüfung ist laut Kraftfahrgesetz § 57a ein gesetzlich vorgeschriebener Vorgang und soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Kraftfahrzeuges sicherstellen sowie die Umweltverträglichkeit überprüfen.
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Mail 27
9300 St. Veit an der Glan
Österreich
Von St. Veit kommend
Sie verlassen die Friesacher Bundesstraße B317 bei der Ausfahrt Längsee, biegen dann links ab und fahren zurück auf die B317 Richtung St. Veit / Glan. Nach ca. 300m nehmen Sie die Ausfahrt Mail.